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WIE MAN WERBEMITTEL STEUERLICH ABSETZEN KANN - UND WARUM SIE FÜR FAST JEDES UNTERNEHMEN INTERESSANT SIND

Aktualisiert: 18. Nov. 2024

Werbemittel wie Kugelschreiber, Tassen oder Tragetaschen mit dem eigenen Firmenlogo sind ein beliebtes Instrument im Marketingmix. Sie stärken die Markenbekanntheit, schaffen einen positiven Eindruck und tragen dazu bei, dass Ihr Unternehmen in den Köpfen Ihrer Kunden bleibt. Doch nicht nur aus Marketing-Sicht sind Werbemittel interessant: Sie können auch steuerlich abgesetzt werden. Das macht sie für fast jedes Unternehmen doppelt attraktiv. In diesem Blogartikel erklären wir, wie das funktioniert und worauf Sie dabei achten sollten.


Was sind steuerlich absetzbare Werbemittel?


Werbemittel, auch bekannt als Werbeartikel, sind Gegenstände, die ein Unternehmen zu Werbezwecken einsetzt. Darunter fallen beispielsweise:


  • Kugelschreiber, Notizblöcke oder USB-Sticks mit Ihrem Logo

  • T-Shirts oder Mützen mit Firmenbranding

  • Werbetaschen, Tragetaschen oder Einkaufskörbe

  • Hochwertigere Präsente wie Kalender oder Weinflaschen


Solange diese Artikel eindeutig mit Ihrem Unternehmen in Verbindung stehen und für Werbezwecke genutzt werden, können sie als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die genauen steuerlichen Regelungen hängen von einigen Bedingungen ab, die wir im Folgenden erläutern.


Welche Voraussetzungen gelten für die steuerliche Absetzbarkeit?


Damit Sie die Ausgaben für Werbemittel steuerlich absetzen können, müssen bestimmte Vorgaben erfüllt sein:


  1. Werbezweck eindeutig nachweisbar: Die Werbemittel müssen für die Gewinnung oder Bindung von Kunden eingesetzt werden. Das bedeutet, dass sie eindeutig im Zusammenhang mit Ihrer geschäftlichen Tätigkeit stehen sollten – etwa durch eine Branding-Aufschrift oder Logo-Platzierung.

  2. Keine Luxusgeschenke: Hochpreisige Geschenke können problematisch sein. Werbegeschenke gelten steuerlich als „Betriebsausgaben“, solange der Einzelwert eines Artikels 35 Euro netto nicht übersteigt (pro Empfänger und Jahr). Höherwertige Artikel fallen in eine andere steuerliche Kategorie und sind nur unter strengen Bedingungen absetzbar.

  3. Dokumentation ist alles: Bewahren Sie Quittungen, Rechnungen und gegebenenfalls Nachweise über die Verteilung der Werbemittel sorgfältig auf. Diese Dokumente dienen als Beweis, dass die Ausgaben betrieblich bedingt waren.


Wie funktioniert die Absetzung in der Praxis?


Die steuerliche Absetzung von Werbemitteln erfolgt in der Regel im Rahmen der Gewinnermittlung oder der Steuererklärung. Die Kosten können als Betriebsausgaben verbucht werden. Der genaue Ablauf ist abhängig von Ihrer Unternehmensform:


  • Kleinunternehmen und Einzelunternehmer: Tragen Sie die Kosten für Werbemittel in Ihrer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ein.

  • GmbHs oder andere Kapitalgesellschaften: Hier erfolgt die Buchung direkt über die Gewinn- und Verlustrechnung. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater, um die korrekte Buchung sicherzustellen.


Zusätzliche steuerliche Vorteile:


  1. Pauschale Versteuerung durch den Schenker: Alternativ können Sie Werbeartikel auch pauschal versteuern (mit 30 % des Wertes). Dies ist besonders dann praktisch, wenn die Grenze von 35 Euro überschritten wird. Der Empfänger des Geschenks muss sich in diesem Fall nicht um steuerliche Belange kümmern.

  2. Mehrwertsteuer-Rückerstattung: Wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können Sie die gezahlte Mehrwertsteuer auf die Werbemittel ebenfalls geltend machen.


Warum sind Werbemittel für jedes Unternehmen interessant?


Neben den steuerlichen Vorteilen gibt es zahlreiche weitere Gründe, warum jedes Unternehmen auf Werbemittel setzen sollte:


  • Kosteneffiziente Werbung: Kleine, praktische Artikel bleiben oft lange im Gebrauch und sorgen für eine hohe Sichtbarkeit Ihrer Marke.

  • Emotionale Bindung: Gut gemachte Werbeartikel erzeugen bei Kunden und Geschäftspartnern positive Assoziationen. Das kann sich langfristig auf Ihre Kundenbeziehungen auswirken.

  • Vielfältige Einsatzmöglichkeiten: Ob Messen, Kundenbesuche oder als Dankeschön bei Bestellungen – Werbemittel lassen sich flexibel einsetzen.


Fazit: Investition in Werbemittel lohnt sich


Werbemittel sind mehr als nur nette Geschenke – sie sind ein strategisches Marketinginstrument, das gleichzeitig steuerliche Vorteile bietet. Wenn Sie die rechtlichen Vorgaben beachten, können Sie nicht nur Ihre Zielgruppe erreichen, sondern auch Ihr Steuerergebnis optimieren.


Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, um das volle Potenzial Ihrer Werbemittel auszuschöpfen – und starten Sie noch heute Ihre nächste Kampagne mit einem Werbegeschenk, das Eindruck macht!

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